Du bezahlst ein Logo oder ein Fotoshooting – darfst du die Ergebnisse dann überall verwenden? Nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Nutzungsrechte vereinbart sind.

Wichtig: Dieser Artikel ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung. Bei grösseren Projekten lohnt sich eine Abklärung durch eine Fachperson.

Das Grundprinzip

In der Schweiz regelt das Urheberrechtsgesetz (URG) den Schutz kreativer Werke. Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald ein Werk geschaffen ist – man muss nichts anmelden. Es liegt zuerst bei der Person, die das Werk geschaffen hat. Was du als Kundin oder Kunde damit machen darfst, hängt von der Vereinbarung ab.

Was du klären solltest

  1. Wo darfst du das Werk nutzen? Website, Social Media, Druck, Werbung, Messe?
  2. Wie lange? Zeitlich unbegrenzt oder befristet?
  3. Wo geografisch? Nur Schweiz oder weltweit?
  4. Exklusiv? Darf die Kreative das Werk auch anderen verkaufen?
  5. Bearbeitung? Darfst du das Werk selbst verändern oder von Dritten anpassen lassen?

Typische Fälle

  • Logo: Hier sind umfassende, exklusive und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte üblich – schliesslich steht das Logo für deine Firma. Lass dir auch die offenen Dateien zusichern, falls du sie brauchst.
  • Fotos: Oft ist die Nutzung für Website und Social Media inbegriffen. Für Werbekampagnen oder Plakate wird manchmal ein Zuschlag verlangt.
  • Videos und Musik: Bei Musik gelten eigene Lizenzen – frag nach, ob sie für deinen Einsatz abgedeckt sind.

Personen auf Bildern

Neben dem Urheberrecht gilt das Recht am eigenen Bild: Wer erkennbar abgebildet ist, sollte der Veröffentlichung zustimmen. Hol bei Mitarbeitenden und Kunden am besten eine schriftliche Einwilligung ein.

Tipp

Lass die Nutzungsrechte in der Offerte schriftlich festhalten. Seriöse Kreative sprechen das von sich aus an.