Luftaufnahmen machen Immobilien, Tourismusangebote und Imagefilme eindrücklich. Doch Drohnen dürfen in der Schweiz nicht einfach überall fliegen. Hier findest du die wichtigsten Regeln im Überblick – und worauf du bei einem Auftrag achten solltest.

Wichtig: Dieser Artikel ist eine Übersicht und keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Angaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Regeln können sich ändern.

Die Grundregeln

  • Seit 2023 gelten in der Schweiz die EU-Drohnenregeln, ergänzt durch nationale Vorschriften.
  • Die meisten Betreiber müssen sich beim BAZL registrieren (über UAS.gate). Wer eine Drohne mit Kamera fliegt, muss sich unabhängig vom Gewicht registrieren.
  • Für Drohnen ab 250 Gramm braucht die Pilotin oder der Pilot einen Kompetenznachweis (Online-Schulung und Test).
  • Die maximale Flughöhe in der offenen Kategorie beträgt 120 Meter über Grund.
  • Die Drohne muss immer in direkter Sichtweite bleiben.
  • Menschenansammlungen dürfen in der offenen Kategorie nicht überflogen werden – zum Beispiel Anlässe oder belebte Strassen.
  • Für Drohnen ab 250 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Franken Deckung Pflicht.

Wo es besondere Einschränkungen gibt

In der Nähe von Flugplätzen, in Wildschutzgebieten, bei Gefängnissen und in weiteren Zonen ist das Fliegen verboten oder nur mit Bewilligung möglich. Zusätzlich können Kantone und Gemeinden eigene Regeln haben. Auf der Drohnenkarte von swisstopo und BAZL sieht man, wo welche Einschränkungen gelten.

Auch der Persönlichkeitsschutz gilt: Personen dürfen nicht ohne Einverständnis erkennbar gefilmt und veröffentlicht werden.

Diese Fragen solltest du vor dem Auftrag stellen

  1. Ist die Pilotin oder der Pilot beim BAZL registriert und hat den nötigen Kompetenznachweis?
  2. Ist eine Haftpflichtversicherung vorhanden?
  3. Liegt der Drehort in einer eingeschränkten Zone – und wer holt allenfalls die Bewilligung ein?
  4. Wer klärt das Einverständnis von Grundeigentümern und gefilmten Personen?
  5. Was passiert bei schlechtem Wetter – gibt es einen Ersatztermin ohne Zusatzkosten?

Professionelle Drohnenpilotinnen und -piloten beantworten diese Fragen gern und kümmern sich um die Abklärungen.